Here's some stuff admartinator has liked. To find more cool stuff, check out Explore »

vccv says...

We're happy to announce that Posterous users with custom domains can now enable Facebook comments on their blogs. By doing so, Facebook users will be allowed to login and leave comments using their Facebook identities. They'll also be able to push those comments to their Facebook stream and link back to your blog.

To set up Facebook comments on your blog, check out the step-by-step instructions.


tanya25m says...

 Valuable Information..................... ! 
 

 

  Correct timing to drink water, will maximize its effectiveness on the Human body.

   Two (02) glass of water - After waking up -  Helps activate internal organs

   One (01) glasses of water  - 30 minutes before meal - Help digestion

   One (01) glass of water - Before taking a bath - Helps lower blood pressure

 

   One (01) glass of water - Before sleep  - To avoid stroke or heart attack

 


Robert says...

Posterous erfreut sich ja seit einiger Zeit einer (zumindest in Deutschland) steigenden Beliebtheit. Auch ich habe mich als "Casual-Blogger" gegen die Pflege eines Wordpress-Blog entschieden und setze auf die Einfachheit von Posterous.

Ein wichtiger Punkt für mich war die Möglichkeit möglichst unkompliziert kleinere Schnipsel von Sourcecode einzubinden. Hierzu nutze ich aktuell 2 Möglichkeiten:

  1. Die von Posterous unterstüzten Tags [ code ] ... Sourcecode ... [ /code ] ( ohne Leerzeichen in den [ ] )
  2. http://www.github.com

Möglichkeit 1 ist auf jeden Fall die einfachere. Hier kann mitten im Editor oder der E-Mail zwischen den [ code ]-Tags der Code eingebunden werden. Das Ergebnis sieht dann so aus:

#include

int main(void) {
  printf("Hallo Welt!\n");
  return 0;
}

Möglichkeit 2 ist etwas komplizierter umständlicher, bietet sich aber vor allem größeren "Quelltexten" an. Diese benötigt einen kostenlosen Account auf github.com . Damit lässt sich unter http://gist.github.com ein gist anlegen. Diesen dann als public speichern und dann die URL des gist in den Posterous-Post einfürgen. Das Einfügen von

http://gist.github.com/247987
ergibt dann:

Fazit

Für kleinere Scripte ist #1 auf jeden Fall brauchbar. Wer sich jedoch damit mehr auseinandersetzt wird merken, dass vor allem die Formatierung des Codes (Einrückung etc) eine schöne Fummelei werden kann.

Für jeglichen Quelltext welcher größer als 3 Zeilen wird empfehle ich klar github.com

(Ach ja, und Posteous könnte für die Zukunft noch Preview und Drafts vertragen)

Filed under: How-To, Posterous

guykawasaki says...

Just how much do you really know about Google? Take the Google IQ test and see. You might want to watch the Inside the Mind of Google slideshow.

Save time reading news about Google.


Noelle says...

This clip claims to capture Stefani Gremanotta performing at NYU’s annual talent show before she stepped up (up?) as Lady Gaga. She apparently placed third in the contest, owned only by Funky Butter in second and a duo of people with normal names (Tom Costello and Stephan Magloire) in first.

Thanks much to Andrew Hamada for illuminating this video.

Keep up with all the befores and afters by creating a personalized MyAlltop page.


amayfield says...

 

My love affair with Posterous continues and deepens. 

If you haven't tried it yet send an email with a photo, video, audio file or a link to post@posterous.com and you'll be up and running. 

M'learned content colleague, Charlie Peverett explains why Posterous is so practically useful, simple and geekily exciting at the same time on the iCrossing blog in a lovely post entitled Posterous and the faff-free future


nero says...


Markus says...

Die ganze Verlogenheit einiger Entwicklungen beim Thema "Datenschutz" wird diese Woche einmal wieder überdeutlich. Während - vorbei an jeder öffentlichen Debatte - Europäische und US-Behörden sich das Recht abnicken lassen, ALLE noch so persönlichen Daten von Banküberweisungen einsehen zu dürfen und jeder Form der Rasterfahndung zu unterziehen, wollen nahezu zeitgleich die Landesdatenschutzbeauftragten ernsthaft beschließen, dass bei einem Besuch einer Website die IP-Nummer des Besuchers nicht gespeichert werden darf. Diese Herren sind im so genannten "Düsseldorfer Kreis" zusammengeschlossen. Der Text der aktuellen Beschlussvorlage des Düsseldorfer Kreises ist hier zu finden.

Als Begründung dafür muss herhalten, dass die IP-Nummer ein "personenbezogenes" Datum sei, das nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzers gespeichert werden darf.

Ich würde das mal als ziemlich weit her geholt betrachten, oder - salopper formuliert: selten so gelacht. Dazu einmal ein paar Fakten: IP-Nummern, wie sie die meisten Web-Server ständig in ihre Log-Files schreiben, sind 
  • nicht einer Person sondern einem Internet-Knoten zugewiesen
  • ändern sich bei der überwiegenden Mehrheit der privaten Anschlüsse regelmäßig (werden zufällig neu vergeben)
  • werden typischerweise bei mehreren Nutzern in einem Haushalt oder einer Firma gemeinsam genutzt (können also nicht einer Person zugeordnet werden)
Worum es tatsächlich geht, ist dass dieser Gruppe der Landesdatenschutzbeauftragten die Arbeit von Google, speziell auch Google Analytics und ähnlichen Services ein Dorn im Auge ist (aus nachvollziehbaren Gründen, die ich allerdings surreal finde). Indem sie die IP-Nummer als "personenbezogen" deklarieren - was ich für absurd halte und in juristischen Kreisen stark umstritten ist - bauen sie bewusst eine Popanz auf, um ihre Sicht der Dinge ohne tatsächliche gesetzliche Grundlage durchzusetzen

Alle diejenigen, die sich mit dem wachsenden Erfolg des Unternehmens auf das Feindbild Google eingeschossen haben, und sich nun vielleicht freuen, dass endlich jemand dem "Bösen Google Einhalt gebietet", sollten bedenken:
  • Das Vorgehen, das die Datenschutzbeauftragten nun kriminalisieren wollen, ist Grundlage fast aller Analysedienste, die "Besuche" (Visits) auswerten. Das betrifft nicht allein Google Analytics sondern nahezu alle in diesem Umfeld genutzen Systeme - auch die großen kommerziellen Produkte wie Webtrends, Omniture und Konsorten, genauso wie die "kleine" Lösungen á la eTracker und Konsorten.
  • Einige dieser Lösungen erlauben es zwar, alternativ mit gekürzten IP-Nummern oder Hashes zu arbeiten. Sobald dabei aber (vor der Kürzung oder ver-hashung), die IP-Nummern in einer Art und Weise verwendet werden, die der Düsseldorfer Kreis für "personenbezogen" hält, ist das nur mit vorheriger, expliziter Zustimmung der Nutzer zulässig. Eine Auswertung, aus welchen Regionen Deutschlands oder der Welt die Besucher kommen, ist damit zum Beispiel quasi illegal. (Dieses Beispiel steht explizit im Entwurf für den Beschluss des Düsseldorfer Kreises.) 
  • Im Grund muss sich jeder Betreiber eine Website (egal ob er diese Daten mit einem Analytics Package untersucht oder nicht) ansehen, was seine Webserver loggen. Wenn da die IP-Adresse dabei ist, müsste dieser Websitebetreiber in den nächsten Monaten eine Strafbefehl des Landesdatenschutzbeauftragten bekommen.
  • Wer meint, diese Einschränkungen ja zur Not mit Hilfe von Cookies umgehen zu können ... lese bitte hier über die aktuellen Bestrebungen auf EU-Ebene, Cookies faktisch zu verbieten.
Zusammengefasst: Worum es dem Düsseldorfer Kreis wirklich geht, ist es, letztendlich jede tiefergehende Analyse zur Gewinnung von Daten über reale Attribute der Besucher sowie die Korrelation von Daten über mehrere Besuche hinweg zu kriminalisieren! Dies wird nur für deutsche Website-Betreiber gelten. US-Websites und Websites in anderen Ländern können selbstverständlich weiterhin solche Analysen durchführen, diese zur Verbesserung ihrer Conversion-Rates nutzen und daraus abgeleitete personalisierte Services für ihre Besucher bieten.

Irrsinn!

Filed under: conversion, datenschutz, düsseldorfer kreis, google, google analytics, landesdatenschutzbeauftragte, privacy, targeting

Filed under: corporatetwitter, slideshare

SilentSymbol says...