Ein Benutzer des Social-Networking-Portals wer-kennt-wen.de (Kritik) wurde offenbar für eine angebliche "Störung des öffentlichen Friedens" denunziert (Wikileaks mit PDF-Dokument), ohne dem Nutzer auch nur nachträglich die Datenweitergabe zur Kenntnis zu geben.
Gegen den Nutzer erging ein Strafbefehl, der ihm ebenfalls nicht übermittelt wurde und aufgrunddessen er alternativ zu 500 € Geld- oder 50 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Hätte er den Strafbefehl gekannt, hätte er die Möglichkeit gehabt, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden.
Konkreter Vorwurf: er hat zwei Liedtexte zitiert, nämlich von "K.I.Z" und "Prinz Porno". Aus dem Strafbefehl:
... stellten Sie ... unter der Rubrik "Was Butch gerade macht" den Eintrag "Das ist die mossberg gauge 12 pump action einfach halten und keinsten an der schulter an setzen die streut wie sau die bringt dich ins nirvana frag kurt" ein.
... tätigten Sie den Eintrag "Die Sonne scheint so hell. Die Vögel singen schief. Ich will töten, töten, töten. Der Winter ist vorbei. Ich habe Frühlingsgefühle. Ich will töten, töten, töten."
Die Einträge waren geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, was Sie billigend in Kauf nahmen
Für mich liest sich das wie ziemlicher Schwachsinn, den jemand in sein öffentlich zugängliches Tagebuch geschrieben hat. Niemand wird bedroht. Kein Hinweis darauf, dass irgend etwas davon geplant wäre. Kaum anzunehmen, dass die Gedankenfetzen einen näheren Realitätsbezug hätten als den Konsum von Filmen, Musik und Künstlerbiographien.
Kein durchschnittlich intelligenter Rezipient ( Zur Rezeption von Inhalten, die tubuisiert werden, etwa: Killerspiele -- Tag Rezeption) wird sich durch solche Äußerungen eines 20-jährigen ernsthaft im Sinne einer "Morddrohung" belästigt fühlen können.
Hinzu kommt juristisch Brisantes:
Der Strafbefehl erging gegen einen Heranwachsenden, verurteilt wurde allerdings nach Erwachsenenstrafrecht (was prinzipiell zulässig ist). Angesichts derartiger Äußerungen wäre es mehr als angezeigt gewesen, sich über die geistige Entwicklung des Angeklagten persönlich zu versichern. Es ist nämlich sehr naheliegend, dass dem Täter aufgrund fehlender Reife noch eine Behandlung nach Jugendstrafrecht zugestanden hätte.
Bei Strafurteilen aufgrund von Äußerungen müssen Meinungsfreiheit und die strafrechtlich zu schützenden Verfassungsgüter ganz besonders sorgfältig abgewogen werden (Wechselwirkungslehre). Gibt es eine Auslegung des Geäußerten, die nicht strafbar wäre, so kann der Angeklagte für die Äußerung nicht verurteilt werden. Hier ist ja schon sehr naheliegend, dass es sich nicht um ernst gemeinte Äußerungen handelt. Sie können daher auch als Satire ausgelegt werden - womit eine Strafbarkeit ausscheidet.
Die Verurteilung ohne Anhörung ist auch bei einem Strafbefehl selbstverständlich rechtswidrig.
Nicht nur aus Gründen der Solidarität möchte ich auch anmerken, dass mir angesichts solchen Schwachsinns eines Richters auch nach: töten, töten, töten zumute ist ;-)
Verantwortlich für den Strafbefehl ist:
Richter Seeberger
Amtsgericht Kaiserslautern
Bahnhofstraße 24
67655 Kaiserslautern
Tel.: (0631) 3721-0