Search posterous

Search all posts and users. Type a name, type a favorite song title, whatever! See what comes up.
  

More posterous blogs











More recommended blogs »

Here are posterous posts filed under recht...

pressehof says...

Heidelberg - Zu den Aufgaben einer Rechtsassistenz gehört die selbstständige Bearbeitung und Vorbereitung von Handelsregisterverfahren sowie der Koordinierung hierzu etwa erforderlicher Notartermine. Die Voraussetzungen für eine sachkundige Unterstützung des Vorgesetzten sind das "richtige Lesen" eines Handelsregisterauszuges, die Beschaffung von Informationen aus dem Handels- und Unternehmensregister sowie deren Aufbereitung für die Geschäftsführung und den Vorstand.

Auf einem Seminar, welches das Forum Institut, einer der führenden Seminaranbieter Deutschlands, veranstaltet, erhalten die Teilnehmer von einem Experten das dafür nötige Rüstzeug. Die Teilnehmer erfahren...

Handelsregister intensiv für das Rechtssekretariat bei Pressehof komplett lesen

Filed under: Recht

bowas says...

Ist das Twittern im Gerichtssaal erlaubt?

In Deutschland ist es gesetzlich verboten1, in Gerichtsverhandlungen Ton- oder Filmaufnahmen anzufertigen, um sie live zu senden oder später zu veröffentlichen. Dies führt dazu, dass zum Leidwesen vieler Medien hierzulande ein “Verbot des Gerichtsfernsehens” gilt2 - und bisher praktisch keine Live-Berichterstattungen aus Gerichtsverhandlungen heraus stattfindet.

Wie so vieles anderes könnte Twitter - ja, genau, dieser kleine Microbloggingdienst - dies ändern. Das Gesetz verbietet dem Wortlaut nach nur Ton- und Filmaufnahmen während einer Gerichtsverhandlungen. Eine Live-Berichterstattung in “Textform” hingegen ist nicht ausdrücklich untersagt. Und da Twitter bei vielen Medien zum liebsten Kind im Netz geworden ist, liegt es gar nicht mal so fern, dass die Live-Gerichtsberichterstattung per Twitter vor den Toren steht.


twittern_im_gerichtssaal

Tatsächlich hat es so etwas auch schon gegeben - in einem Strafverfahren vor dem Landgericht Rostock twitterten die Twitterati “sebaso”, “mspro” und “343max” live aus der Verhandlung. Aber ist das denn erlaubt? Oder gilt das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen analog auch für die Berichterstattung per Tweets über Twitter? In den USA beispielsweise hat jüngst ein Richter das Live-Twittern ausdrücklich untersagt.

Auch unter anderen Gesichtspunkten ist das Thema von nicht zu unterschätzender Relevanz: Wenn Radio- und Fernsehjournalisten bislang nicht live aus Gerichtsverfahren berichten dürfen, ihren Print- (besser: Text-) Kollegen diese Möglichkeit nun aber offensteht - könnte das dazu führen, dass das Verbot von Ton- und Filmaufnahmen gekippt werden muss, vielleicht sogar schon unwirksam ist?

Genau diesen Fragen bin ich in einem in der aktuellen “Kommunikation & Recht” veröffentlichten Beitrag nachgegangen. Die Redaktion der K&R hat sich erfreulicherweise entschieden, diesen Beitrag ausnahmsweise im Volltext kostenlos zur Verfügung zu stellen - er kann hier abgerufen werden.

Filed under: recht

chris97 says...

Eva Schweitzer sagte eben am Telefon zu mir:

(…) Mir entstehen keine Kosten, das trägt sich durch die Kosten, die den Abgemahnten entstehen. Mir geht es hauptsächlich um Zeitungen. Ich bezahle nichtmal was für den Service von TextGuard. Die machen das, und so finanziert sich das. Ich bekomme dann hoffentlich Geld. Letzten Endes finanziert sich das pro Fund (von Urheberrechtsverletzungen, Anm. Boie). Ich bekomme das nochmal zu sehen, dann geht das von TextGuard direkt an den Anwalt, da kümmern die sich drum.

Weiterlesen bei der Schaltzentrale der SZ

Die Geschichte entwickelt sich so langsam zu einem Running Gag. Nicht nur, dass es die wahre Fratze des Journalismus der taz offenbart - man achte dort auch einmal auf die Kollegen, die ihrer Kollegin beiseite springen, auch gibt er mittlerweile einen kleinen Einblick in die deutsche Abmahnmaschinerie...

Filed under: Recht

chris97 says...

Auch wir (gemeinnütziger Verein, der ein nichtkommerzielles monothematisches Web-Nachrichtenportal betreibt) wurden im April diesen Jahres Ziel einer Abmahnung von Herrn W. aus Hamburg, im Namen der Nachrichtenagentur AFP, deren Namen im Zusammenhang mit Frau Schweitzer auch schon fiel. Das Papier aus Hamburg sah stark nach einer Kopiervorlage aus, das ohne großen Arbeitsaufwand kopiert worden war. Herr W. hatte sogar vergessen, Seite zwei der Vollmacht seiner Mandantin samt der Unterschrift mit hineinzustecken.

Weiterlesen in den Kommentaren von Udos law blog

Sehr interessanter Kommentar auf dem law blog zu TextGuard, einer Abmahnung und wie offensichtlich versucht wurde, einzuschüchtern. Ich habe auf Facebook heute geschrieben: Niemand hat etwas dagegen, wenn gegen die vorgegangen wird, die professionell Texte kopieren, und daraus ein Geschäftsmodell machen - wenn aber eine Leseempfehlung ausgeprochen wird, und das schon abgemahnt wird, ist es ein Unding. Und genau gegen diese Ungerechtigkeit wird vorgegangen. Leseempfehlungen, und sei es mit einem zu langen Zitat, bringen Leser, in der Folge Werbeeinnahmen und weitere Aufträge für den Journalisten. Wer den Zusammenhang nicht versteht, muss damit rechnen, kritisiert zu werden. Wenn dann, wie wohl häufiger geschehen, private Webseiten oder gar gemeinnützige Organisationen angegriffen werden, dann haben diverse Leute schlicht und ergreifend das gesellschaftliche Miteinander aufgekündigt.

Siehe auch Oliver - ach liebe taz

Filed under: Recht

chris97 says...

Die Auskunftsfreude einer Kundin, der Journalistin Eva Schweitzer, könnte dem Plagiats-Suchdienst TextGuard langfristig das Geschäftsmodell verhageln. Sie habe ein “Gesamtpaket” gebucht, mit dem TextGuard nach unerlaubten Veröffentlichungen ihrer Artikel suche, ließ die Autorin freimütig in ihrem taz-Blog verlauten. Was nach dem Kontext recht eindeutig besagte: Ich zahle nichts, kriege aber auch nur im Erfolgsfall Geld.

Weiterlesen bei Udo und seinem law blog

Die Story entwickelt sich in eine sehr interessante Richtung. Vielleicht sollte sich Phillip einmal mit Udo Vetter unterhalten. ;-)

Filed under: Recht

sa7yr says...

Der ADAC veröffentlicht auf seiner Seite "Impressum" unter "Wichtige rechtliche Hinweise" folgende "Link-Policy":

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der ADAC das nicht übertragbare Recht, die ADAC-Website in der Weise zu nutzen, dass ein Link auf die Homepage (http://www.adac.de oder http://pda.adac.de) gesetzt wird.

Das Einverständnis zur Linksetzung muss im voraus per Mail an mailto:adac-online@adac.de eingeholt werden. Der ADAC behält sich vor, die Seiten, auf denen der Link gesetzt werden soll, zu prüfen. Das Recht zum Setzen eines Links kann formlos (per Mail) erteilt und jederzeit formlos widerrufen werden.

Sollte sich der Inhalt der Seiten, die den genehmigten Link erhalten, grundlegend ändern oder soll der Link innerhalb des Einflußbereichs des Antragstellers an einer anderen Stelle angebracht werden, ist das Recht auf Verlinkung erneut zu beantragen.

Um dem ADAC hierfür meinen Respekt zu erweisen und auszudrücken, wie sehr er mich am Arsch lecken und sich selbst ins Knie ficken kann, hab ich hier mal ein paar Deep-Links platziert, die den Interessen des ADAC zuwiderlaufen dürften (ich hab nicht vorher gefragt und würde eine Erlaubnis im Übrigen auch ablehnen):

Filed under: recht

chris97 says...

Die Begründung der Forderung deutscher Verleger nach neuen Leistungsschutzrechten fällt immer mehr in sich zusammen: Wurde anhand des Vorgehens der Zeitschrift Lettre International (Es geht auch ohne Leistungsschutzrechte) gegen die Bild-Zeitung einer größeren Öffentlichkeit bekannt, dass gegen von fremden Anbietern unlizenziert übernommene Texte auch mit dem jetzt zur Verfügung stehenden Instrumentarium problemlos vorgegangen werden kann, so stellt sich nun sogar heraus, dass es spezialisierte Anbieter gibt, die angebliche Plagiate im Netz suchen und diese im Auftrag von Autoren oder Verlagen abmahnen lassen.

Weiterlesen bei der Telepolis

Und ich dachte immer, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. So kann man sich irren... ;-)

Filed under: Recht

sa7yr says...

Aufgrund dieses Spots mahnt Melitta Kaffee Partner ab, einen Hersteller von Kaffee-Automaten. Wieder eine Steilvorlage, um die Macht des Netzes bei der Bekämpfung des Missbrauchs rechtlicher Positionen zu demonstrieren.

In diesem Sinne hoffe ich auf gute Verbreitung - wie auch schon im letzten großen Abmahn-Fall Jack Wolfskin ;-)

Filed under: recht

chris97 says...

Eigene Klischees sind es, die vielen Journalisten beim Blick auf die Blogosphäre die Einsicht verwehren. Am Beispiel der Frau Eva Schweitzer will ich versuchen, die Vorurteilsstruktur teilweise herauszuarbeiten, die solchen unzutreffenden Ansichten zugrundeliegt. Ich beschränke mich dabei strikt auf die von ihr kommentierten Kommentare, die sie - vermutlich in humoriger Absicht - in ihrem taz-Blog zum Besten gab. Los geht’s:

Weiterlesen bei Stilstand

Chat Atkins zum Thema Dr. Eva Schweitzer. Die gute Kollegin von der taz scheint im Wochenende zu sein. Ist doch wieder typisch, da will mein Wochenende genießen, und die Bloggerhorde tippselt weiter undifferenziert in die Tasten... ;-)

Filed under: Recht

sa7yr says...

Ein Benutzer des Social-Networking-Portals wer-kennt-wen.de (Kritik) wurde offenbar für eine angebliche "Störung des öffentlichen Friedens" denunziert (Wikileaks mit PDF-Dokument), ohne dem Nutzer auch nur nachträglich die Datenweitergabe zur Kenntnis zu geben.

Gegen den Nutzer erging ein Strafbefehl, der ihm ebenfalls nicht übermittelt wurde und aufgrunddessen er alternativ zu 500 € Geld- oder 50 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Hätte er den Strafbefehl gekannt, hätte er die Möglichkeit gehabt, die Vollstreckung der Freiheitsstrafe durch Zahlung der Geldstrafe abzuwenden.

Konkreter Vorwurf: er hat zwei Liedtexte zitiert, nämlich von "K.I.Z" und "Prinz Porno". Aus dem Strafbefehl:

... stellten Sie ... unter der Rubrik "Was Butch gerade macht" den Eintrag "Das ist die mossberg gauge 12 pump action einfach halten und keinsten an der schulter an setzen die streut wie sau die bringt dich ins nirvana frag kurt" ein.

... tätigten Sie den Eintrag "Die Sonne scheint so hell. Die Vögel singen schief. Ich will töten, töten, töten. Der Winter ist vorbei. Ich habe Frühlingsgefühle. Ich will töten, töten, töten."

Die Einträge waren geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, was Sie billigend in Kauf nahmen

Für mich liest sich das wie ziemlicher Schwachsinn, den jemand in sein öffentlich zugängliches Tagebuch geschrieben hat. Niemand wird bedroht. Kein Hinweis darauf, dass irgend etwas davon geplant wäre. Kaum anzunehmen, dass die Gedankenfetzen einen näheren Realitätsbezug hätten als den Konsum von Filmen, Musik und Künstlerbiographien.

Kein durchschnittlich intelligenter Rezipient ( Zur Rezeption von Inhalten, die tubuisiert werden, etwa: Killerspiele -- Tag Rezeption) wird sich durch solche Äußerungen eines 20-jährigen ernsthaft im Sinne einer "Morddrohung" belästigt fühlen können.

Hinzu kommt juristisch Brisantes:

Der Strafbefehl erging gegen einen Heranwachsenden, verurteilt wurde allerdings nach Erwachsenenstrafrecht (was prinzipiell zulässig ist). Angesichts derartiger Äußerungen wäre es mehr als angezeigt gewesen, sich über die geistige Entwicklung des Angeklagten persönlich zu versichern. Es ist nämlich sehr naheliegend, dass dem Täter aufgrund fehlender Reife noch eine Behandlung nach Jugendstrafrecht zugestanden hätte.

Bei Strafurteilen aufgrund von Äußerungen müssen Meinungsfreiheit und die strafrechtlich zu schützenden Verfassungsgüter ganz besonders sorgfältig abgewogen werden (Wechselwirkungslehre). Gibt es eine Auslegung des Geäußerten, die nicht strafbar wäre, so kann der Angeklagte für die Äußerung nicht verurteilt werden. Hier ist ja schon sehr naheliegend, dass es sich nicht um ernst gemeinte Äußerungen handelt. Sie können daher auch als Satire ausgelegt werden - womit eine Strafbarkeit ausscheidet.

Die Verurteilung ohne Anhörung ist auch bei einem Strafbefehl selbstverständlich rechtswidrig.

Nicht nur aus Gründen der Solidarität möchte ich auch anmerken, dass mir angesichts solchen Schwachsinns eines Richters auch nach: töten, töten, töten zumute ist ;-)

Verantwortlich für den Strafbefehl ist:

Richter Seeberger

Amtsgericht Kaiserslautern

Bahnhofstraße 24

67655 Kaiserslautern

Tel.: (0631) 3721-0

Filed under: recht