Leitlinien des Sportjournalismus

Sportjournalisten - gleichgültig in welchem Medium tätig und unabhängig vom Arbeitsverhältnis - verpflichten sich in ihrer Arbeit zu folgenden ethischen Ansprüchen und beruflichen Zielsetzungen:

  1. Das berufsständische Privileg, das Sportjournalisten durch Artikel 5 des Grundgesetzes, die Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte, die Konvention des Europarates sowie die nationalen Pressegesetze, Rundfunkrechte und Staatsverträge zugestanden wird, ist verantwortungsbewusst und moralisch unanfechtbar anzuwenden.
  2. Sportjournalisten widersetzen sich jeder nationalistischen, chauvinistischen, rassistischen, religiösen und politischen Verleumdung und Ausgrenzung.
  3. Sportjournalisten bearbeiten und bewerten alle Bereiche des Sports. Sie üben damit eine öffentliche Kontrollfunktion aus. Sportjournalisten setzen sich für einen humanen, von Korruption und Doping freien Sport ein.
  4. Sportjournalisten lassen sich von niemandem vereinnahmen und instrumentalisieren, wahren ihre journalistische Unabhängigkeit und lehnen Einladungen und Geschenke ab, die diese in Frage stellen könnten.
  5. Menschenwürde, der Schutz der Persönlichkeit und die Intimsphäre sind in der sportjournalistischen Arbeit zu achten. In jedem Fall sind die Folgen der Berichterstattung zu bedenken.
  6. Grundlagen der Arbeit sind sorgfältige Recherche, korrekte Wiedergabe von Zitaten und eine unmissverständliche Sprache. Sportjournalisten verpflichten sich zur wahrheitsgemäßen und sachlichen Berichterstattung.
  7. Sportjournalisten setzen sich für journalistische Qualität ein. Sie streben ein hohes Aus-und Fortbildungsniveau des Berufsstandes an.
  8. Sportjournalisten pflegen trotz der Konkurrenz der Medienbereiche und Mediensysteme untereinander einen fairen Umgang und offene Kritik und verpflichten sich zur gegenseitigen Wertschätzung.

Da könnte sich doch so mancher Sportjournalist hierzulande mal eine dicke Scheibe von abschneiden...

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