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Here are posterous posts filed under freiheit...

leahahaha says...

2009-12-03  新聞速報  【中央社】

台中市政府是否要在「江陳會」期間設置抗議專區一事,市長胡志強今天表示,到目前為止,市府沒有規劃任何抗議專區,這個說法很不成熟,也有違憲之虞。

     有媒體報導,「江陳(海基會董事江丙坤、海協會會長陳雲林)會」在台中市召開期間,台中市政府將規劃設置抗議專區,但胡志強今天對此說法予以否認。

     胡志強表示,到目前為止,台中市政府沒有規劃任何抗議專區,他也不知道所謂的抗議專區是誰在規劃。在他的想法中,要到哪裡抗議,是抗議人士決定地點後提出申請。

     「人家申請都沒申請,你就規定在某個地方,這是很奇怪的作法;你想請別人吃飯、抗議,還要看別人願不願意接受」。胡志強認為,這個說法很不成熟。

     胡志強重申,市府沒有規劃任何抗議專區,就集會遊行法規定,任何人在任何地方抗議,先要講出想到哪裡去,政府才可以研究可不可以同意,想叫人家在哪裡抗議,人家還可以不來呢。

     他反問「難道你要違憲,去限制別人依憲法而行使的集會遊行的自由嗎」?他強調「做事情要按步就班,不要急躁,失了原則,又失了分寸」。

     他也相信,以台中人的善良及凝聚力,不會因江陳會而發生抗爭、暴力流血事件,他也不相信台中人希望看到砸店的行為。981203

 

Filed under: Freiheit

leahahaha says...

过半瑞士人反对清真寺宣礼塔 | 时事风云 | 2009.11.30

周日瑞士全民公投结果显示, 57.5%的人反对建造新的清真寺宣礼塔。此前由于担心阿拉伯世界对瑞士采取经济上的报复措施,瑞士政府曾强烈反对禁止建造的倡议。拥有40万穆斯林居民的瑞士,目前只有4座清真寺有宣礼塔。

57%的瑞士居民反对在瑞士国家领土上建造新的宣礼塔。这一明确无误的意向令该国政界感到十分吃惊。 公投前夕还曾有人预测说, 反对票将十分有限。 在此次公投中,德语区的反对声音呈现了压倒性优势。 瑞士西部的几个州以及巴塞尔市大部分公民都投了反对票。

此次全民公投是右翼平民主义阵营-瑞士人民党的一些政治家发起组织的。组织者对公投结果感到十分满意,并将此称为是瑞士老百姓反对国家逐步伊斯兰化的一次公开表白。瑞士人民党的政治家沃布曼称,他们正确地判断了老百姓的情绪,"我们的目的就是要阻止伊斯兰主义,即政治上的伊斯兰主义,不允许它在瑞士象在部分欧洲国家那样立足。 现在伊斯兰主义刚刚开始在瑞士发展,因此我们还能采取有效的措施。我们提出的`阻止宣礼塔的倡议`此次能够得到民众的广泛支持,就已经很说明问题了。"

瑞士政府曾呼吁民众拒绝参加此次全民公投活动。 瑞士政府担心,公投会招致穆斯林世界的负面反应。 沃布曼并不认为,此次全民公投结果会影响瑞士在国外的声誉,"我们有权在自己的国家按照我们自己的意愿规范和塑造我们的社会。从这点出发,国外必须尊重我们全民公投的结果。我本人坚信,我们国家也会承认此次这个结果。 况且我们也从来没有批评过其他任何国家全民公投的结果。 "

瑞士人民党是瑞士唯一的一个主张禁止建造宣礼塔的大党。 据全民公投观察员估计, 瑞士人民党此次确实前所未有地动员起了广大民众。而做到这一点,正是因为它利用了居民中广泛存在的对外国居民高额比例的不满情绪。

此次参加投票的民众比例高于50%。 比其他任何一次全民公投的比例都要高。其他党派的一些政治家在投票结果公布后表示,政界低估了老百姓中存在的对伊斯兰教的恐惧心理, 瑞士政界今后必须关注这个问题。

现在尚不清楚,瑞士将如何具体落实此次全民公投的结果。 按照瑞士宪法,宗教自由应当受到保护。欧洲人权法院也将对瑞士施加压力。由于瑞士已经签署了欧洲人权保护公约,因此斯特拉斯堡的法官们必然不会对瑞士歧视穆斯林的做法视而不见。

作者:Claudia Witte / 韩明芳

责编:叶宣

 

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瑞士公投反对兴建宣礼塔恐引发诉讼 | 时事风云 | 2009.12.02

11月29日,瑞士公民投票反对兴建清真寺宣礼塔。这一公投结果给欧洲理事会带来尴尬。欧洲人权法院也面临解决公投结果引发的诉讼问题。

11月中旬,瑞士刚刚接任欧洲理事会部长委员会主席的职务。当时给人的感觉是,这个泛欧国家共同体在瑞士的领导下将渡过更加平静的时期。然 而情况却并非如此。瑞士举行全民公投反对建造清真寺宣礼塔给欧盟理事会带来极大尴尬。毕竟土耳其是60年前创建的该机构的创始成员之一。当时,47个成员 国共同就这一理想达成共识。即:实施宽容,文化交流,尊重人权,没有地区和宗教之分。而如今瑞士公民投票的结果已经有悖于上述原则。

到目前为止,欧洲委员会的执行部门-部长委员会还没有对此进行表态。只有欧洲委员会议会正式作出反应。该议负责人路易斯·玛丽亚·德普伊赫对公投结 果深表担忧。她担心禁止建造清真寺宣礼塔有可能会加深穆斯林进一步受到排斥的感觉,扩大双方之间的鸿沟,这将违背欧洲人权公约中的规定,同时也是欧洲委员会的价值观。

瑞士的穆斯林少数民族现在将被禁止修建清真寺宣礼塔,生活在欧洲的穆斯林,确实可以将此举视为违反人权公约中规定的保障宗教平等的原则。因此,欧洲 人权法院必须对此作出裁决只是时间的问题,尤其是它本身就是隶属于欧洲理事会的一个机构。届时可能会有很多人提起诉讼。就连瑞士司法部长也认为有人投诉是 可以想像的,而且他们不会完全没有胜诉的希望。因为斯特拉斯堡欧洲人权法院的法官们严格遵守宗教平等的原则。不久前他们对在教室内挂十字架引起争议一案所 作的裁决就是一个证明。根据欧洲人权法院的判决,在教室内挂十字架,侵犯学生选择宗教的自由。

作者:Martin Durm/李京慧

责编:乐然

via dw-world.de

 

Filed under: Freiheit

chris97 says...

Die Kapitulation der Liberalen ist erbärmlich: Mit dem Verzicht auf ein Veto gegen die Weitergabe von Bankdaten verraten die Liberalen nicht nur die Bankkunden - sondern auch ihre Wähler und die eigenen Grundwerte.

Weiterlesen bei der FTD

Hat wirklich irgendwer von dieser Umfallerpartei etwas anderes erwartet? Die FDP schreibt sich Bürgerrechtspartei auf die Fahnen, in der Praxis zeigt sich aber ganz offensichtlich, dass sie nur ein Furunkel am Bobbes der Union sind...

Filed under: Freiheit

chris97 says...

Der ZDF-Verwaltungsrat schickt sich an, den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht zu verlängern. Dabei handelt es sich um „den offenkundigen Versuch, den Einfluss der Parteipolitik zu stärken“, meinen 35 führende Verfassungsrechtler in einem offenen Brief. „Damit wird die Angelegenheit zum Verfassungsrechtsfall und deshalb mischen wir uns ein“.

Weiterlesen bei der FAZ

Die FAS dokumentiert das Schreiben....

Nachtrag: Die FAZ erklärt in einem eindringlichen Artikel, was der Brief der Verfassungsrechtler bedeutet und was es für Folgen hat, wenn Roland Koch sich am Freitag durchsetzt...

Filed under: Freiheit

pressehof says...

Leipzig - Heißluftballon-Fahrten erfreuen sich wachsender Beliebtheit und sind eine kreative Geschenkidee für Abenteuerlustige. Schlicht atemberaubend wird das Spektakel auf einem fremden Kontinent mit eindrucksvollen Landschaften. Afrika bietet in diesem Fall eine herrliche Kulisse für eine unvergessliche Ballonfahrt. Das Online-Reiseportal www.ab-in-den-urlaub.de berichtet über die spannenden Erlebnisse einer solchen Fahrt. Nachahmung unbedingt empfohlen!

Langschläfern wird die Tour nicht behagen, denn los geht es schon sieben Uhr morgens. Noch bevor die afrikanische Wüste beginnt zu "glühen", also bevor die ersten Sonnenstrahlen ihr Farbspiel auf die Dünen zaubern,...

Namibia lockt mit unvergleichlichen Ballonfahrten - Grenzenlose Freiheit über der ältesten Wüste der Welt bei Pressehof komplett lesen

Filed under: Freiheit

muhh says...

Freiheit bedeutet auch Verantwortung...
Das ist der Grund, warum sich viele vor ihr fürchten...

mein Zitat der Woche

Filed under: freiheit

chris97 says...

Wie neue Videos zu dem Polizeiübergriff bei der "Freiheit statt Angst"-Demonstration im September in Berlin zeigen, haben die filmenden Beamten bei dem Vorfall offenbar weggeschaut. In einer Zusammenstellung, die am Freitagnachmittag vom Chaos Computer Club veröffentlicht wurde, sind zum ersten Mal auch Teile von zwei Polizeivideos zu sehen. "Die Bänder belegen, dass die Videobeamten offensichtlich gezielt die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten haben", sagt Anwalt Johannes Eisenberg, Strafverteidiger des 37-jährigen H., der seinerzeit von Polizisten niedergeschlagen wurde. Eisenberg hat sechs verschiedene Videos professionell synchronisieren lassen; vier stammen von Demonstranten, zwei von der Polizei. Sie wurden so nebeneinandergestellt, dass sie das Geschehen gleichzeitig aus verschiedenen Perspektiven zeigen.

Weiterlesen bei der taz

Das wird ja immer spannender. Da verprügeln Polizisten einen harmlosen Demonstraten - und was machen die filmenden Polizeibeamten, die solche Vorfälle eigentlich dokumentieren sollen? Sie schauen weg. Das nenne ich ja mal vorbildliches Verhalten. Unglaublich sowas...

Filed under: Freiheit

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?


Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich - zur Herstellung der Netzneutralität - auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden - nachdem die "sorgfältige Beobachtung" ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt - die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

Filed under: freiheit

Blog Artikel von Jürgen Kasek

Zur Debatte um eine mögliche Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachsen

Kurz nach den Geschehnissen des Wochenendes in Leipzig (Stichwort Naziaufmarsch und Ausschreitungen) hat sich nunmehr die FDP in Gestalt von Holger Zastrow zu Wort gemeldet und fordert, dass das Versammlungsrecht schnellstmöglich verschärft werden müsse.
Grundlage dafür ist S. 49 RN 27 des Koalitionsvertrages indem es heißt: “Wir werden alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen und bis zum 13. Februar 2010 das Versammlungsrecht ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.“
Abgesehen davon, dass die Schlüsse der FDP im Zusammenhang mit den Vorgängen in Leipzig am 17.10. einer inhaltlichen Überprüfung nicht standhalten, nachzulesen etwa bei der Leipziger Internetzeitung http://tr.im/CnVF
und im Blog von Achim Wesjohann http://achim-wesjohann.de/?p=206
ist es vor allem die Diskrepanz zwischen Wahlprogramm der FDP und nunmehr getroffenen Aussagen, die zu denken gibt.

Im Wahlprogramm heißt es doch, durchaus wohlmeinend, zum Thema Bürger- und Freiheitsrechte:

„Der demokratische Staat, der die Freiheit seiner Bürger schützt und sie achtet, muss über eine unabhängige Justiz verfügen. Die Garantie von Bürger- und Freiheitsrechten sowie die Achtung von Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat waren immer zentrales Anliegen der Freien Demokraten. Gerade das Recht ist oft die Waffe der Schwachen gegen die Mächtigen.“

Schwer vorstellbar wie eine weitgehende Einschränkung des Versammlungsrechtes, das den Schutz von Art. 8 I GG und Art. 23 SächsVerf genießt damit vereinbar sein soll. Die Aussage von Holger Zastrow steht dieser Formulierung konträr gegenüber.

Die rechtliche Seite

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehört mit zu den sogenannten Kommunikations-grundrechten, schützt es doch die Kommunikationsform des Sich Gemeinsam Versammelns,  und ist eines der zentralen Grundrechte im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit soll die drohende Vereinzelung des einzelnen verhindern und (gemeinsam mit Art. 9 GG) die Persönlichkeitsempfaltung in Gruppenform schützen. Eingeschränkt wird das Grundrecht in Art. 8 Abs. II GG, wo es heißt dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Das Versammlungsgesetz stellt sich als Ausformung dieses Gesetzesvorbehaltes dar. Ursprünglich hatte der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Im Zuge der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder über (vgl. das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006,BGBl I S. 2034 ). Damit können nunmehr die Länder eigene Versammlungsgesetze erlassen. Bislang haben Baden- Württemberg; noch nicht abgeschlossen, Ausgang offen und Bayern davon Gebrauch gemacht.

Das Problem:

Das Problem besteht darin, dass die Versammlungsfreiheit auch in besonderem Maße von rechtsextremen Gruppierungen in Anspruch genommen wird. Gerade vor dem Hintergrund des 13.02. in Dresden oder Aufmärschen zum 01.09. oder Aufmärschen an besonders geschichtsträchtigen Orten, ist dies mitunter ein schwer hinnehmbares Ärgernis. Gerade da es einen Großteil der Gruppen offensichtlich darum geht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Genauso wenig aber wie die Antwort auf die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD ein Verbot sein kann, ist eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes die Lösung. Was sowohl Verbote als auch Verschärfungen bezwecken ist eine Bekämpfung der Symptome. Die eigentliche Ursache wird hingegen nicht oder nur spärlich behandelt.
Auch im Hinblick auf Gewalttaten am Rande von Demonstrationen ist eine Verschärfung nicht die Lösung. Schon jetzt bietet § 15 VersammlG, das bislang schon nicht sonderlich liberal war, ausreichende Grundlagen um eine Demonstration bei erwartbaren unfriedlichen Verlauf bereits im Vorfeld zu verbieten. Hier ist des Weiteren zu bedenken, dass gerade die Gewalt am Wochenende wenig mit den Demonstrationen zu tun hatte. Die Gewalt auf Seiten der Nazidemonstration begann zwar während der Demonstration, der Großteil der Gewalttaten fand jedoch statt als die Demonstration bereits beendet war. Die umherschweifenden Gruppen von freien Radikalen die vor allen Dingen für Sachbeschädigungen im Umfeld verantwortlich sind, fallen ohnehin nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit.

Versuche in Baden- Würtemberg und Bayern
Mit dem am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Versammlungsgesetz hat der Freistaat Bayern von seiner Kompetenz als erstes Bundesland Gebrauch gemacht. Dort ist ein umfassendes Militanzverbot, nach Vorschlag sollten bereits die Teilnahme an Versammlungen verboten sein, die nach außen hin den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln, sowie eine durchgängige Überwachung aller Teilnehmer vorgeschlagen.
Das Bundesverfassungsgericht setzte Ende Februar (1 BvR 2492/08; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html)  zum einen die Androhung von Bußgeldern bis 3000 Euro vorläufig außer Kraft, die Anmeldern bei nicht ausreichender Erfüllung der umfangreichen Mitteilungspflichten oder einem gewalttätigen Verlauf einer Kundgebung sowie das »Militanzverbot« verletzenden Demonstranten gedroht hätten. Zum anderen beschränkten die Richter die polizeiliche Befugnis, Demonstrationen vollständig zu filmen oder zu fotografieren und diese »Übersichtsaufnahmen« zur späteren Verwendung aufzuzeichnen. In beiden Fällen kritisierte das BVG die gravierenden »Einschüchterungseffekte« der teilweise sehr unklar formulierten Vorschriften. Damit wurde ein Großteil der Verschärfungen nach Einreichung der Verfassungsklage wieder rückgängig gemacht.
Nach dem Urteil wurde das Gesetzgebungsverfahren in Baden Württemberg, das ähnlich drastische Verschärfungen vorsah, zunächst auf Eis gelegt.

Besonders Augenmerk verdient das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung und zwar ohne Anlass (Rn 133 des Urteils):

„Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahrnehmung des Versammlungsrechts und damit an das Gebrauchmachen von einem für die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durchgreifenden Nachteilen. Die vorläufige Hinnahme hierdurch begründeter Einschüchterungseffekte hat im Rahmen der Folgenabwägung auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe höheres Gewicht als die Nachteile einer einstweiligen Außerkraftsetzung dieser Vorschriften. So sind die Nachteile eines teilweisen Verzichts auf Übersichtsaufzeichnungen für die Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens jedenfalls dann von geringerem Gewicht, wenn von einer Versammlung keine erheblichen Gefahren ausgegangen sind.“
Zusammenfassend auch: http://jungle-world.com/artikel/2009/11/32925.html

Fazit:

Die bisherigen Versuche des Versammlungsrechts zu verschärfen endet bislang in einem Fiasko. Das mit einer Verschärfung des Versammlungsrechtes zudem eine der genannten Ziele erreicht werden kann, ist mehr als unwahrscheinlich. Damit kann die Einschränkung der Versammlungsfreiheit unter dem Stichwort der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt werden.  Die Äußerungen des FDP Vorsitzenden in Sachsen zeugen somit nicht nur von einer großen Unwissenheit der Materie, sondern konterkarieren das Bild der FDP als Bürgerrechtspartei vollends. Es bleibt abzuwarten wie sich die Schwarz Gelbe Koalition weiterhin verhalten wird. Bei der angedrohten Verschärfung des Versammlungsrechtes, dürften Verfassungsbeschwerden eingedenk des skizzierten Hintergrundes nicht lange aus sich warten lassen.


Filed under: freiheit

repedo says...

Wer hätte gedacht, dass das Zugangserschwerungsgesetz - bekannt als Zensursula - wirklich im Zuge der Koalitionsverhandlungen gekippt werden würde. Ob es an der knapp 15%-Wahlergebnis-starken FDP oder am Druck der Öffentlichkeit gelegen hat, werden wir wahrscheinlich nie heraus bekommen. Letztlich war es sicher die Kombination aus beidem verstärkt durch den Wunsch des Herrn Schäuble Minister zu bleiben. Denn sicher wäre es der CDU beim Kungeln um die zu vergebenden Posten mit der FDP nicht leicht gefallen Herrn Schäuble wieder als Innenminister zu platzieren, wenn der sich bei diesem - von der FDP als so wichtig betonten - Thema all zu betonköpfig gegeben hätte.

Das nicht weniger wichtige - aber etwas aus dem Fokus der Öffentlichkeit geratene - Problem der Vorratsdatenspeicherung ist meiner Meinung nach durch die Begrenzung der Verwendung nur für "schwere Gefahrensituationen", nicht wirklich entschärft. Denn die Kommunikationsdaten aller Bürger, Organisationen und Firmen werden weiterhin erhoben und gespeichert und können folglich auch missbraucht werden. Dem der Missbrauch betreibt kann es im Grunde egal sein, ob das Gesetz eine legale Verwendung für weniger schwere, oder besonders schwere Verbrechen vor sieht.
Die Forderung  nach der Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung bleibt daher aktuell und kann mit der Verschiebung lediglich des Verwendungszwecks der Daten, nicht als erledigt betrachtet werden. Denn gläserne Bürger sind zerbrechlich!


tagesschau.de Meldung

http://www.tagesschau.de/inland/koalitionsverhandlungen150.html

Filed under: freiheit